Der Landrat wird von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises direkt gewählt. Im Landkreis Freising war dies zum letzten Mal am 29. März 2020 der Fall. Ab 1. Mai übt Helmut Petz (Freie Wähler) diese Funktion aus. Die Amtszeit des Landrats beträgt sechs Jahre. Der Landrat ist Leiter der Verwaltung und führt den Vorsitz des Kreistags. Er bereitet dessen Beschlüsse vor und sorgt für deren Umsetzung. Schließlich repräsentiert der Landrat den Landkreis auch nach außen. Im Rahmen der Kommunalaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden und als Leiter des staatlichen Teils des Landratsamts wird der Landrat als untere staatliche Behörde des Landes Bayern tätig.